AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines, Geltungsbereich Vertragsgegenstand
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Agenturleistungen, welche zwischen der Reach Hunter UG (haftungsbeschränkt) mit Geschäftsführer Maximilian Herd, Frauenstraße 28 80469 München (im Folgenden “Reach Hunter“ genannt), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn Reach Hunter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Reach Hunter in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist,
vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
1.5. Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Reach Hunter abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. Zustandekommen von Verträgen, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Angebote von Reach Hunter sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Reach Hunter, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber Reach Hunter resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
2.4 Wird ein Gewinnspiel verschoben, so erhält der Kunde sein Geld nicht zurück. Der Kunde wird stattdessen zu einem neuen Termin in das jeweilige Gewinnspiel aufgenommen.
2.5 Wird ein Gewinnspiel komplett abgesagt, so erhält der Kunde sein Geld nicht zurück, sondern wird alternativ in eine andere vergleichbare Kampagne aufgenommen
2.6 Wird ein Kunde vom Management nicht akzeptiert, so erhält der Kunde sein Geld nicht zurück. Der Kunde wird alternativ in eine andere vergleichbare Kampagne aufgenommen.
3. Vergütung
3.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen
ist Reach Hunter jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse durchzuführen.
3.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Reach Hunter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
3.3. Erstreckt sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so wird Reach Hunter dem Kunden monatliche Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
3.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
3.5. Reach Hunter ist auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und Reach Hunter dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).
3.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Zusatzleistungen Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
5. Geheimhaltungspflicht
Reach Hunter und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Reach Hunter verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
6. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
6.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
6.2. Der Partnervertrag hat - sofern nicht abweichend vereinbart (z.B. bei einmaligen Angeboten) - eine Laufzeit von sechs Monaten. Der Kooperationsvertrag verlängert sich - sofern nicht abweichend vereinbart - um jeweils weitere sechs Monate, wenn er nicht vorab mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird.
6.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
6.4. Jede Kündigung bedarf der Textform.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
7.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen Reach Hunter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
7.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Reach Hunter zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Reach Hunter ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
7.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.
7.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
7.5. Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/ consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
München, Oktober 2020